Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Immobilienvermittlung (Nachweis und Vermittlung von Kauf- und Mietobjekten) der Immobilien-Kochs, Barbara Kochs, Magirus-Deutz-Straße 4, 89077 Ulm.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Nachweis und die Vermittlung von Immobilien zwischen Immobilien-Kochs, Inhaberin Barbara Kochs, Magirus-Deutz-Straße 4, 89077 Ulm (nachfolgend „Makler“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Makler ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  3. Kunde kann ein Verbraucher (§ 13 BGB) oder ein Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Soweit einzelne Regelungen nur für Verbraucher gelten, ist dies ausdrücklich vermerkt.

§ 2 Zustandekommen des Maklervertrags

  1. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Dienste des Maklers in Kenntnis des Provisionsverlangens in Anspruch nimmt, insbesondere durch Anforderung eines Exposés, Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder Aufnahme von Verhandlungen über ein nachgewiesenes Objekt.
  2. Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses bedürfen der Textform (§ 656a BGB). Der Makler bestätigt solche Aufträge per E-Mail oder schriftlich; der Vertrag kommt mit dieser Bestätigung oder der Annahme durch den Kunden in Textform zustande.
  3. Die Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Zwischenverkauf oder eine Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

§ 3 Leistungen des Maklers

  1. Der Makler weist dem Kunden die Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags nach (Nachweistätigkeit) oder vermittelt einen solchen Vertrag (Vermittlungstätigkeit).
  2. Der Makler schuldet keinen Erfolg. Er ist nicht verpflichtet, einen Vertragsabschluss herbeizuführen, und kann die Tätigkeit jederzeit einstellen, wenn ein Abschluss nicht zu erwarten ist.
  3. Im Rahmen eines Alleinauftrags verpflichtet sich der Makler, sich während der Laufzeit aktiv um den Vertragsabschluss zu bemühen. Der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug, während der Laufzeit keinen anderen Makler zu beauftragen und Interessenten, die sich direkt an ihn wenden, an den Makler zu verweisen.

§ 4 Provision

  1. Kauf und Verkauf: Die Provision beträgt 3,57 % des beurkundeten Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %), zahlbar vom Verkäufer und vom Käufer jeweils in gleicher Höhe. Ist im Exposé oder im Maklervertrag ein abweichender Satz genannt, gilt dieser.
  2. Bei der Vermittlung oder dem Nachweis einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher als Käufer gilt § 656c und § 656d BGB: Der Käufer zahlt höchstens die Hälfte der Gesamtprovision, und sein Anteil wird erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil gezahlt hat und dies nachgewiesen ist.
  3. Vermietung von Wohnraum: Die Provision schuldet ausschließlich der Vermieter, der den Makler beauftragt hat (§ 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz, Bestellerprinzip). Sie beträgt 2,38 Nettokaltmieten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vom Mieter wird keine Provision verlangt.
  4. Vermietung und Verpachtung von Gewerbeflächen: Die Provision beträgt 3,57 Nettokaltmieten einschließlich Mehrwertsteuer, zahlbar vom Mieter, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  5. Bei Erbbaurechten, Vorkaufsrechten, Tausch, Zwangsversteigerung, Beteiligungen an Gesellschaften mit Grundbesitz oder sonstigen wirtschaftlich gleichwertigen Geschäften gilt die Provision nach Absatz 1 entsprechend. Bemessungsgrundlage ist der Gesamtwert der Gegenleistung einschließlich übernommener Verbindlichkeiten und Nebenleistungen.
  6. Die Provision ist auch verdient, wenn der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen zustande kommt, sofern er wirtschaftlich gleichwertig ist, oder wenn der Vertrag mit einer Person geschlossen wird, die dem Kunden wirtschaftlich oder persönlich nahesteht.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung

  1. Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des durch den Nachweis oder die Vermittlung zustande gekommenen Hauptvertrags (notarielle Beurkundung beim Kauf, Unterzeichnung beim Mietvertrag).
  2. Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
  3. Ein späterer Wegfall des Hauptvertrags durch Rücktritt, Anfechtung, Aufhebung oder Nichterfüllung lässt den Provisionsanspruch unberührt, sofern der Makler dies nicht zu vertreten hat. Ein Provisionsanspruch entfällt, wenn der Hauptvertrag von Anfang an nichtig ist oder wirksam widerrufen wird.

§ 6 Vorkenntnis

  1. Ist dem Kunden ein vom Makler nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt des Nachweises, in Textform unter Angabe der Quelle mitzuteilen.
  2. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, kann er sich später nicht auf Vorkenntnis berufen, soweit der Makler im Vertrauen auf das Schweigen weitere Leistungen erbracht hat.

§ 7 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

  1. Alle Objektangaben, Exposés und Informationen des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln.
  2. Gibt der Kunde die Informationen ohne Zustimmung des Maklers an Dritte weiter und schließt der Dritte daraufhin den Hauptvertrag ab, schuldet der Kunde dem Makler Schadensersatz in Höhe der Provision, die bei Abschluss durch den Kunden angefallen wäre. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Doppeltätigkeit

Der Makler darf für beide Vertragsparteien eines Hauptvertrags provisionspflichtig tätig werden (§ 654 BGB bleibt unberührt). Der Makler legt die Doppeltätigkeit offen und wahrt die Interessen beider Seiten unparteiisch.

§ 9 Informationspflichten des Kunden

  1. Der Kunde teilt dem Makler unverzüglich mit, wenn er mit einem vom Makler nachgewiesenen Interessenten in Verhandlungen tritt oder einen Haupt- oder Vorvertrag abschließt, und übermittelt auf Verlangen eine Abschrift des Vertrags.
  2. Der Kunde (Verkäufer oder Vermieter) stellt dem Makler die zur Vermarktung notwendigen Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung, insbesondere Grundbuchauszug, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung, Energieausweis und Angaben zu Lasten und Mängeln.
  3. Der Kunde steht dafür ein, dass er zur Vermarktung des Objekts berechtigt ist.

§ 10 Objektangaben und Haftung

  1. Alle Objektangaben beruhen auf Informationen des Eigentümers oder Dritter. Der Makler gibt sie nach bestem Wissen weiter, übernimmt aber keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Dem Kunden wird empfohlen, die Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.
  2. Der Makler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  4. Der Makler erteilt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Hierfür wird auf Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt verwiesen.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Schließt ein Verbraucher den Maklervertrag per E-Mail, Telefon, über ein Online-Portal oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert übermittelten Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular. Beginnt der Makler auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Tätigkeit, schuldet der Kunde bei einem späteren Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung; mit vollständiger Erbringung erlischt das Widerrufsrecht (§ 356 Abs. 4 BGB).

§ 12 Geldwäschegesetz und Datenschutz

  1. Der Makler ist Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz. Er ist daher verpflichtet, Kunden und gegebenenfalls wirtschaftlich Berechtigte vor Vertragsabschluss anhand eines gültigen Ausweisdokuments zu identifizieren und die Daten aufzuzeichnen. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet; ohne Identifizierung darf der Makler nicht tätig werden.
  2. Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Durchführung des Maklervertrags und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
  3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten an den jeweiligen Vertragspartner (Verkäufer, Käufer, Vermieter, Mieter) sowie an den beurkundenden Notar weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragsanbahnung erforderlich ist.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit der Verbraucher dadurch nicht den Schutz zwingender Vorschriften seines Wohnsitzstaates verliert.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Ulm.
  3. Der Makler ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Maklervertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

 

Stand: Oktober 2026