Vollmacht zum Hausverkauf – alles, was Sie wissen müssen

Eine Vollmacht zum Hausverkauf kann aus verschiedenen Gründen nötig werden. Beispielweise wird sie ausgestellt, um einem Immobilienmakler den Suchauftrag nach einem Käufer zu erteilen, wenn eine der beteiligten Personen einen weiten Anfahrtsweg hat oder es sich bei den Verkäufern um eine Erbengemeinschaft handelt. Die Vollmacht kann an Unternehmen und Privatpersonen übertragen werden.

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Das Wichtigste in Kurzform

Was ist eine Verkaufsvollmacht?

Regelungen zur VollmachtMit einer Verkaufsvollmacht ermächtigen Sie eine dritte Person, Sie rechtswirksam gegenüber Privatpersonen, Unternehmen oder Behörden zu vertreten, in Ihrem Namen aufzutreten und Verträge zu unterzeichnen. Der Gesetzgeber unterscheidet in diesem Kontext zwischen einer einfachen und einer notariell beglaubigten Vollmacht. Eine einfache Vollmacht kann formlos erteilt und gegebenenfalls auch mündlich verabredet werden. Für die Vollmacht zum Hausverkauf ist ebenso wie für den Kaufvertrag für eine Immobilie eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Verkaufsvollmacht für eine Immobilie wird exklusiv für den Verkauf dieses Hauses oder dieser Eigentumswohnung ausgestellt. Zum Einsatz kommt sie immer dann, wenn ein Verkäufer nicht vor Ort ist oder nicht über genügend Zeit verfügt, sich mit dem Verkauf der Immobilie persönlich zu befassen. Die Verkaufsvollmacht zum Hausverkauf kann an einen Immobilienmakler oder an Privatpersonen übertragen werden. Die Ausstellung der Vollmacht an Privatpersonen erfolgt beispielsweise dann, wenn eine Erbengemeinschaft eine Immobilie verkaufen will und einer der Erben im Auftrag der Gemeinschaft die Verkaufsformalien regeln soll. Der Inhaber der Vollmacht  erhält damit den juristisch legalisierten Auftrag, einen Käufer zu finden, die Preisverhandlungen zu führen und den Kaufvertrag zu unterzeichnen.


Regelungen zur Vollmachterteilung – was ist wichtig?

Für die Ausstellung einer Vollmacht zum Immobilienverkauf sollten Sie die folgenden Punkte beachten, um spätere Probleme auszuschließen:

  • Die juristische oder natürliche Person, der Sie die Vollmacht erteilen wollen, sollte aus Ihrer Sicht absolut vertrauenswürdig sein. Trotzdem empfiehlt es sich natürlich, die Aktivitäten des Bevollmächtigten von Zeit zu Zeit zu überprüfen.
  • Besprechen Sie vor der Erteilung der Vollmacht die konkreten Bedingungen des Verkaufs: Welche Preisvorstellungen haben Sie? Wie lange soll die Immobilie zu diesem Verkaufspreis angeboten werden? Nach welchem Zeitraum beabsichtigen Sie, den Preis zu senken, falls bis dahin kein Verkauf erfolgt ist? Wo liegt für Sie die absolute Untergrenze? Die entsprechenden Festlegungen werden in der Vollmacht festgehalten.
  • Eine Hausverkaufvollmacht sollten Sie grundsätzlich zeitlich befristet erteilen. Sinnvoll ist zunächst ein Drei-Monats-Zeitraum. Wenn die Immobilie bis dahin nicht verkauft ist, entscheiden Sie, ob das Dokument erneuert wird oder ob Sie die Vollmacht einem anderen Vertreter übertragen.
  • Die Vollmacht für den Immobilienverkauf können Sie vor dem Abschluss des Kaufvertrages oder nachträglich erteilen. Eine nachträgliche Bevollmächtigung hat den Vorteil, dass Sie den Kaufvertrag in Ruhe überprüfen und gegebenenfalls Ihre Zustimmung verweigern können. Sie erhalten in diesem Fall einen bereits notariell beglaubigten Kaufvertrag, der bis zur Vollmachterteilung jedoch aus rechtlicher Sicht als „schwebend unwirksam“ betrachtet wird.


Erbengemeinschaft – ein Haus mit Vollmacht verkaufen

Erbengemeinschaften entscheiden sich sehr oft dafür, eine geerbte Immobilie auf den Markt zu bringen und sich den Verlaufserlös zu teilen. Um vor allem weiter entfernt wohnende Mitglieder der Erbengemeinschaft nicht zu stark zu belasten, erhält einer der Miterben den Auftrag und die Vollmacht, das geerbte Objekt zu verkaufen. Wichtig: Eine notariell beglaubigte Vollmacht zum Hausverkauf, die eine Erbengemeinschaft ausstellt, ist nur dann gültig, wenn alle Miterben diese Vollmacht unterzeichnet haben.

Weitere Infos finden Sie hier: Alle Infos zum Hausverkauf als Erbengemeinschaft


Mustervollmacht für den Hausverkauf

Nochmals: Eine Vollmacht zum Hausverkauf muss für ihre Rechtswirksamkeit notariell beglaubigt werden. Inhaltlich sollten die folgenden Angaben darin enthalten sein:

  • Vor- und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum sowie die Adressen des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers
  • Anschrift der zu verkaufenden Immobilie
  • Befugnisse des Vollmachtnehmers im Hinblick auf den Immobilienverkauf
  • Gegebenenfalls Angaben zur zeitlichen Gültigkeit der Vollmacht
  • Widerspruchsklausel
  • Unterschriften des/der Vollmachtgeber sowie des Vollmachtnehmers.


Mustervorlage

Anhand der folgenden Mustervorlage erhalten Sie im Hinblick auf die Gestaltung der Vollmacht einen ersten Überblick:


Vollmacht zum Hausverkauf

Hiermit bevollmächtige ich Herrn/Frau (Vorname, Name) mich vor Privatpersonen, Behörden und Unternehmen im Hinblick auf die Verkaufsabwicklung der Immobilie (Beschreibung, Anschrift) zu vertreten.

Die Vollmacht beinhaltet den Auftrag, einen geeigneten Käufer für die Immobilie zu finden, mit Kaufinteressenten Details des Verkaufes auszuhandeln und in meinem Namen den Kaufvertrag zu unterzeichnen. Hierfür gilt der folgende Rahmen:

  • Verkaufspreis von … bis … Euro
  • Weitere Details (bei längerfristig erteilten Vollmachten beispielsweise Angaben zum Umfang und zum Zeitpunkt von Preisveränderungen)
  • Abwicklung des Kaufvertrages.

Gültig ist diese Vollmacht bis auf Widerruf, jedoch höchstens bis zur Erledigung dieses Verkaufsgeschäftes.

(Alternativ kann ohne Streichung der Widerrufsklausel hier eine Befristung der Vollmacht angegeben werden.)

 _____________

Ort, Datum

______________

Unterschrift des Vollmachtgebers (bei Erbengemeinschaften aller Miterben)

Name, Vorname

Anschrift

Ort

 ________________

Unterschrift des Vollmachtnehmers (bei Erbengemeinschaften aller Miterben)

Name, Vorname

Anschrift

Ort


Die Kosten einer notariellen Vollmacht zum Hausverkauf

Taschenrechner zur Berechnung der Spekulationssteuer beim Hausverkauf Die notarielle Verkaufsvollmacht bei einem Verkaufswert von 220.000 Euro kostet 273 Euro netto

Die Kosten einer notariellen Vollmacht für den Immobilienverkauf regelt das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Notare und Gerichte (GNotKG) vom 01.08.2013. Nach dem Kostenverzeichnis Nr. 21200 des Gesetzes dient als Berechnungsgrundlage dafür der halbe Wert der Immobilie bis zur Obergrenze von einer Million Euro sowie eine 1,0 Gebühr. Bei einem Rechtsgeschäft im Wert von 220.000 Euro bezahlen Sie für die notarielle Verkaufsvollmacht 273 Euro netto. Hinzu kommen Kosten für Schreibauslagen sowie 19 Prozent Umsatzsteuer.


Vollmacht zum Wohnungs- oder Hauskauf für Käufer aus dem Ausland

Natürlich ist es nicht nur möglich, eine Vollmacht zum Hausverkauf, sondern auch eine Vollmacht zum Immobilienkauf auszustellen. Käufer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und für die Immobiliensuche sowie die Abwicklung der Formalitäten nicht nach Deutschland kommen wollen, können diese Aufgabe durch eine Vollmacht ebenfalls an einen Makler sowie an Verwandte oder Freunde übertragen. Auch in diesem Fall fordert der Gesetzgeber eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht sowie den Nachweis ihrer Echtheit durch Legalisation oder Apostille. Vor allem in Ländern, in denen eine solche Legalisation durch einheimische Gerichte oder Behörden nicht möglich ist, kann sie durch die Konsularbeamten der jeweiligen deutschen Botschaft vorgenommen werden. Empfehlenswert ist in diesem Fall, die Vollmacht für den Kauf einer bestimmten Immobilie auszustellen. Bei einer Generalvollmacht besteht die Gefahr der Nichtanerkennung durch das deutsche Grundbuchamt.

Fazit

Die Erteilung einer Vollmacht zum Hausverkauf ist ein gängiger Weg, um zeitliche und andere Belastungen durch die Käufersuche sowie die Abwicklung der Verkaufsformalitäten zu vermeiden. Eine entsprechende Vollmacht können Sie anderen Personen auf privater oder geschäftlicher Basis übertragen. In der Regel bietet sich jedoch die Vollmachterteilung an einen erfahrenen Immobilienmakler an, der Sie bei der Suche nach Kaufinteressanten und der Abwicklung sämtlicher Verkaufsformalitäten unterstützt. Frau Barbara Kochs von Immobilien Kochs ist hierfür Ihre kompetente Ansprechpartnerin. Selbstverständlich übernehme ich für Sie auch die Erstellung einer juristisch korrekten Vollmacht und die Organisation des Notartermins. Kaufinteressenten aus dem Ausland stehe ich bei der Objektsuche und der Regelung der Formalitäten für den Kauf ebenfalls mit Rat und Tat sowie langjährigen Expertisen zur Seite. Rufen Sie mich an! Alle weiteren Fragen klären wir in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch.

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Barbara Kochs

Barbara Kochs ist seit 5 Jahren selbständige Immobilienmaklerin IHK. Sie hilft Eigentümern, Vermietern und Mietern dabei, den besten Preis für Ihre Immobilie zu erzielen. Dabei spielt das Vertrauen eine ganz große Rolle. Bei Immobilien-Kochs bekommen Sie alles aus einer Hand und werden persönlich von Frau Kochs betreut. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Kennenlerntermin.

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