Zusatzvorteil Minderung der Gewinn- und Spekulationssteuer

Beim Verkauf einer Immobilie auf Mallorca wird der rechnerische Verkaufsgewinn (Verkaufspreis minus Erwerbspreis) mit 19% versteuert.
Anlässlich des Schenkungsvorgangs lässt sich der Schenkungswert so (hoch) ansetzen, dass er weitgehend dem aktuellen Wert der Immobilie entspricht. Dadurch zahlen die Beschenkten dann weniger Gewinnsteuern (Einkommenssteuern), falls Sie die Immobilie später verkaufen. Beim Verkauf einer Immobilie auf Mallorca wird der rechnerische Verkaufsgewinn (Verkaufspreis minus Erwerbspreis) mit 19% versteuert.
Falls die Immobilie in früheren Zeiten noch recht günstig erworben wurde, kann ein Verkauf heute zu hohen Preisen hohe Steuersummen bedeuten. Diese können vermieden oder zumindest gemindert werden, wenn bei der Schenkung der aktuelle Wert der Immobilie angegeben wird und so bei einer Veräußerung kein (oder kaum) Gewinn erzielt wird.
Abwicklung einer Schenkung auf Mallorca
Wo ist die Schenkung einer Immobilie auf Mallorca zu beurkunden?
Die Schenkung muss in Spanien beim Notar erfolgen. Eine Beurkundung vor einem deutschen Notar in Deutschland ist nicht möglich.
Wo ist die Grundbuchänderung vorzunehmen?
Da die Immobilie sich in Spanien befindet, ist auch dort die Grundbuchänderung vorzunehmen.
Welche Regelungen gelten für Residenten bei Schenkung auf Mallorca?
Residenten auf Mallorca profitieren schon lange von der günstigen 1 %-Vorab-Erbe-Regelung. Andere EU-Bürger wurden zwar auch mit niedrigeren Steuersätzen besteuert, aber immer noch höher als Residenten.
Welche Regelungen gelten bei Wohnsitz in Deutschland?
Nicht-Residente-EU-Staatsbürger, also auch Deutsche, wurden vorher mit 7 % Eingangssteuersatz besteuert. Inzwischen hat die Steuerbehörde in Madrid jedoch wiederholt die Anwendung der 1 %-Vorab-Erbe-Regelung auch für Nicht-Residenten akzeptiert.