Sie besitzen eine Finca auf Mallorca? Und Sie möchten diese möglichst steuerlich günstig an Ihre Kinder übergeben? Dann bietet Ihnen ein Sonderfall des Steuerrechts der Autonomen Region Mallorca eine gute Möglichkeit, die Schenkung Ihrer Immobilien auf Mallorca abzuwickeln. Jedenfalls derzeit noch.
Lesen Sie hier, warum Sie baldmöglichst eine Entscheidung treffen sollten.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Schenkungssteuer Mallorca – Aktuelle Situation
- 2 Zusatzvorteil Minderung der Gewinn- und Spekulationssteuer
- 3
- 4 Abwicklung einer Schenkung auf Mallorca
- 5 Welches Schenkungsrecht gilt bei Schenkung auf Mallorca?
- 6 Steuerliche Rahmenbedingungen einer Schenkung oder Erbschaft auf Mallorca
- 7 Zukünftige Entwicklung der Steuergesetze in Spanien
- 8 Weitere wichtige Fragen:
Das Wichtigste in Kurzform
- Auf Mallorca gibt es den Sonderfall, dass Schenkungen zu Lebzeiten auf den Todesfall gelten können und dann die günstigere Erbschaftssteuer berechnet wird statt der Schenkungssteuer.
- Zusätzlich ist eine Minderung von Gewinn- und Spekulationssteuer in Folge dieser Sonderregelung möglich.
- In Deutschland gibt es einen Freibetrag von 400.000 Euro – alle 10 Jahre – für Schenkungen an Kinder.
- In Spanien existiert kein Freibetrag für Schenkungen an Kinder, nur beim Erbe gibt es einen Freibetrag von 25.000 Euro.
- Derzeit werden Schenkungen von Immobilien auf Mallorca für alle EU-Bürger nach den gleichen Regelungen durchgeführt.
Schenkungssteuer Mallorca – Aktuelle Situation
Auf Mallorca gibt es den Sonderfall, dass eine Schenkung an Kinder zu Lebzeiten als Vorab-Erbschaft gelten kann und dann bis zu einer Höhe von 700.000 Euro nur mit 1 % Erbschaftssteuer versteuert wird statt mit der höheren Schenkungssteuer. Voraussetzung ist, dass die Beschenkten auf ihren zukünftigen Pflichtteil verzichten.
Zusatzvorteil Minderung der Gewinn- und Spekulationssteuer
Beim Verkauf einer Immobilie auf Mallorca wird der rechnerische Verkaufsgewinn (Verkaufspreis minus Erwerbspreis) mit 19% versteuert.
Anlässlich des Schenkungsvorgangs lässt sich der Schenkungswert so (hoch) ansetzen, dass er weitgehend dem aktuellen Wert der Immobilie entspricht. Dadurch zahlen die Beschenkten dann weniger Gewinnsteuern (Einkommenssteuern), falls Sie die Immobilie später verkaufen. Beim Verkauf einer Immobilie auf Mallorca wird der rechnerische Verkaufsgewinn (Verkaufspreis minus Erwerbspreis) mit 19% versteuert.
Falls die Immobilie in früheren Zeiten noch recht günstig erworben wurde, kann ein Verkauf heute zu hohen Preisen hohe Steuersummen bedeuten. Diese können vermieden oder zumindest gemindert werden, wenn bei der Schenkung der aktuelle Wert der Immobilie angegeben wird und so bei einer Veräußerung kein (oder kaum) Gewinn erzielt wird.
Abwicklung einer Schenkung auf Mallorca
Wo ist die Schenkung einer Immobilie auf Mallorca zu beurkunden?
Die Schenkung muss in Spanien beim Notar erfolgen. Eine Beurkundung vor einem deutschen Notar in Deutschland ist nicht möglich.
Wo ist die Grundbuchänderung vorzunehmen?
Da die Immobilie sich in Spanien befindet, ist auch dort die Grundbuchänderung vorzunehmen.
Welche Regelungen gelten für Residenten bei Schenkung auf Mallorca?
Residenten auf Mallorca profitieren schon lange von der günstigen 1 %-Vorab-Erbe-Regelung. Andere EU-Bürger wurden zwar auch mit niedrigeren Steuersätzen besteuert, aber immer noch höher als Residenten.
Welche Regelungen gelten bei Wohnsitz in Deutschland?
Nicht-Residente-EU-Staatsbürger, also auch Deutsche, wurden vorher mit 7 % Eingangssteuersatz besteuert. Inzwischen hat die Steuerbehörde in Madrid jedoch wiederholt die Anwendung der 1 %-Vorab-Erbe-Regelung auch für Nicht-Residenten akzeptiert.
Welches Schenkungsrecht gilt bei Schenkung auf Mallorca?
Es gilt das deutsche Schenkungsrecht, wenn Schenker und Beschenkte Deutsche sind. Es sind daher alle Regelungen nach deutschen Recht möglich, lediglich die notarielle Urkunde wird nach spanischen Vorschriften erstellt. Regelungen wie Nießbrauchvorbehalt (Lebenslanges Nutzungsrecht) oder Schenkungswiderruf wegen Undank sind möglich.
Steuerliche Rahmenbedingungen einer Schenkung oder Erbschaft auf Mallorca
Eine Art weniger Steuer zu bezahlen ist der Vorab-Erbschaft.
Im Grunde genommen ist der Sonderfall einer Schenkung auf Mallorca mit den günstigen Steuersätzen eine Art Vorab-Erbschaft. Dieser Sonderfall ist nur anwendbar für direkte Nachkommen (Kinder). Ansonsten gibt es im spanischen Erbrecht nur geringe Freibeträge bis höchstens 25.000 Euro, je nach Verwandtschaftsgrad.
Bis zu einem Wert von 700.000 Euro werden jedoch nur 1 % Erbschaftssteuer berechnet. Im Schenkungsrecht gibt es in Spanien keinerlei Freibeträge, der Eingangssteuersatz liegt hier bei 7 %.
Zukünftige Entwicklung der Steuergesetze in Spanien
Es ist geplant, sowohl die Schenkungs- als auch die Erbschaftssteuern in Spanien zu erhöhen. Wie dies in den Autonomen Regionen geregelt werden wird, zu denen Mallorca gehört, ist noch nicht genau abzusehen, Erhöhungen sind aber wahrscheinlich.
Weiterhin gibt es keine Sicherheit, dass von behördlicher Seite die derzeitige Praxis, bis zu einem Wert von 700.000 Euro lediglich 1 % Erbschaftssteuer auch an Nicht-Residenten zu berechnen, bestehen bleibt. Auch hinsichtlich der Gewinnbesteuerung wird es Änderungen geben. In Zukunft wird der Immobilienverkauf für die beschenkten Kinder nur noch dann steuerfrei sein, wenn die schenkenden Eltern bereits verstorben sind.
Weitere wichtige Fragen:
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer?
Da es zwischen Spanien und Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt, fällt auf jeden Fall in Spanien der dort aktuell geltende Steuersatz an, falls Immobilien verschenkt oder vererbt werden, die sich in Spanien befinden.
Falls der Beschenkte oder Erbe in Deutschland steuerpflichtig ist, kann in Deutschland ein Antrag gestellt werden, dass die in Spanien bereits gezahlten Steuern dann auf die in Deutschland zu zahlenden Steuern angerechnet werden.
Wie ist die Schenkung in Deutschland zu versteuern?
Falls der Beschenkte in Deutschland wohnt und dort steuerpflichtig ist, ist in Deutschland Schenkungssteuer zu zahlen. Es gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro.
Fällt Spekulationssteuer in Spanien an bei Schenkung?
Laut einem Urteil des Obersten spanischen Gerichtshofes ist die Erhebung von Einkommens- oder Gewinnsteuer bei einer Schenkung unter Pflichtteilsverzicht verboten. Dies bedeutet, dass der Wert der Immobilie auf den aktuellen Wert in der Schenkungsvereinbarung beziffert werden kann, ohne, dass eine Besteuerung der Differenz vom aktuellen Wert zum ursprünglichen Erwerbspreis erfolgt. Bei normalen Immobilienverkäufen ist dieser Wert zu versteuern.
Allerdings sollte – damit kein Verdacht der Gesetztes-Umgehung aufkommt – der Verkauf einer geschenkten Immobilie möglichst erst zwei Jahre nach Schenkung erfolgen.
Fazit
Eine Schenkung von Immobilien auf Mallorca ist aufgrund der aktuellen Sonderfallregelung auch für Deutsche eine gute Gelegenheit, ihren Kindern frühzeitig Vermögen zu übertragen und dabei spanische Schenkungssteuer zu sparen. Ein großer Vorteil der mallorquinischen Sonderregelung ist weiterhin, dass hohe Gewinn- und Spekulationssteuern vermieden werden können, die normalerweise bei einem Verkauf der Immobilie anfallen würden.
Lassen Sie sich hier auf jeden Fall frühzeitig und kompetent beraten! Gerne empfehle ich Ihnen kompetente Fachanwälte, die sich in diesem Themenbereich sehr gut auskennen.