Die deutsche Gesetzgebung schreibt vor, dass ein Hausverkauf in Deutschland von einem Notar beurkundet werden muss, ansonsten wird der Kaufvertrag nicht rechtskräftig. In den meisten Fällen ist es üblich, dass sich Verkäufer und Käufer gemeinsam einigen, welcher Notar den Kaufvertrag beurkunden soll. Der Käufer trägt den wesentlichen Teil der Notarkosten.